Gesetze und Normen

Die Etablierung eines (vertraulichen) Kommunikationskanals ist auf Grundlage von verschiedenen Gesetzen und Normen empfohlen oder sogar verpflichtend. Für viele Unternehmen bietet ein Hinweisgebersystem dabei die Chance diese Kanäle an einer Stelle zu bündeln und eine strukturierte und nachvollziehbare Bearbeitung sicherzustellen. Mit der Ausgestaltung als Ombudsstelle ist eine externe Unterstützung gegeben und es können die internen Reportingpflichten erfüllt werden.

Europäische Regelungen

EU-Whistleblower-Richtlinie

Die EU-Whistleblower-Richtlinie, auch unter "Richtlinie (EU) 2019/1937" oder unter "Hinweisbeberrichtlinie" bekannt, trat am 16. Dezember 2019 in Kraft. Verfasst wurde sie vom Europäischen Parlament und dem Rat mit dem Ziel, Personen zu schützen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Alle Unionsmitgliedstaaten müssen nach der EU-Whistleblower-Richtlinie die Meldung von Missständen standardisieren und hinweisgebenden Personen (Whistleblower) entsprechend Schutz vor Sanktionen gewähren.

Weiterhin müssen sowohl Behörden als auch private Unternehmen angemessene Kanäle zur Verfügung stellen, über die hinweisgebende Personen Defizite im Unternehmen vertraulich melden können

Datenschutz-Grundverordnung

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